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 Abwasser ist nicht gleich Abwasser
Industrielle Einleiter

Die in der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Dresden angegebenen Grenzwerte für die Einleitung von Abwasser können auf Antrag des Einleiters verändert werden, wenn die konkreten technischen Bedingungen am Ort der Einleitungsstelle dies gestatten. Deshalb sprechen Sie bitte mit uns, bevor Sie aufwendige Abwasserbehandlungsmaßnahmen veranlassen.

Bitte beachten Sie, dass für bestimmte industrielle Abwässer eine wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Dresden (SG untere Wasserbehörde) erforderlich ist.